StVO: § 5 Abs 2 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkomattest, Verweigerung; behauptete Unmöglichkeit der Ablegung; kein Hinweis bei erster sich bietender Gelegenheit; keine Pflicht zur Einholung eines Gutachtens zur Unmöglichkeit der Ablegung des Tests)
VwGH 24. 5. 2013, 2012/02/0093