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VwGH 24. 5. 2013, 2009/02/0099 (Straßenpolizei)

VwGHStraßenpolizeiZfV 2013/1521ZfV 2013, 1012 Heft 6 v. 6.1.2014

StVO: § 84 Abs 2 (Werbungen und Ankündigungen außerhalb des Straßengrundes; Verbot außerhalb von Ortsgebieten an Straßen innerhalb 100 m vom Fahrbahnrand)

§ 84 Abs 3 (Ausnahmen vom Verbot, Voraussetzung der Bewilligung; keine bloße Innenwerbung infolge größeren Abstandes vom Betrieb zum Markenzeichen)

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