BSVG: § 2 Abs 1 Z 1 (Pflichtversicherung; Führung eines land [forst] wirtschaftlichen Betriebs)
§ 20a (Aufzeichnung über Einnahmen; Ausnahme für Einnahmen aus Dienstleistungen auf Selbstkostenbasis und ohne Verrechnung von Arbeitskraft)
§ 23 Abs 4b (Bemessungsgrundlage; einmalige Überschreitung der Selbstkostenbasis führt nicht zur Beitragspflicht aller Leistungen in einem Kalenderjahr)