ASVG: § 4 Abs 2 (Dienstnehmer; Verhältnis in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; Hilfsarbeiten auf einer Baustelle; keine wesentlichen Anhaltspunkte, die gegen die persönliche Abhängigkeit sprechen)
VwGH 10. 4. 2013, 2011/08/0213
1. Der Bf bestreitet in seiner Beschwerde an den VwGH das Vorliegen eines meldepflichtigen Dienstverhältnisses. B L sei als selbstständiger Subunternehmer für ihn tätig geworden und weder in persönlicher noch wirtschaftlicher Abhängigkeit beschäftigt worden. B L hätte als Subunternehmer "wieder einen Subunternehmer" beschäftigen können. Es liege keine "Weisungsunterwerfung" vor, ebenso wenig eine Kontrolle oder eine "disziplinäre Verantwortung". Es liege im gegenständlichen Fall keine "Arbeit mit Dienstmitteln des Dienstgebers" vor, ebenso wenig eine Eingliederung in eine fremde Betriebsorganisation oder "gar im Umfang einer Inanspruchnahme".