AlVG: § 10 Abs 1 (Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Vereitelung der Annahme einer zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung; Nichtantritt der zugewiesenen Beschäftigung; keine evidente Unzumutbarkeit der zugewiesenen Beschäftigung; Zumutbarkeit einer zugewiesenen Arbeitsstelle ist vom Arbeitsmarktservice nur zu prüfen, wenn der Arbeitslose konkrete Gründe für die Unzumutbarkeit anführt)
VwGH 15. 5. 2013, 2010/08/0257