PrivatradioG: § 19 Abs 3 (Werbung; klare Erkennbarkeit; Trennung von anderen Programmteilen durch akustische Mittel; durch redaktionelle Teile unterbrochene Werbesendung; Beurteilung der Entgeltlichkeit nach einem objektiven Maßstab; kein üblicher Verkehrsgebrauch bei Hinweis auf Kulturveranstaltung, daher Abstellen auf tatsächliches Entgelt oder Gegenleistung)
VwGH 22. 5. 2013, 2010/03/0008