Nö GdO: § 16 Abs 1 (Gemeindemitglieder; Personen, die in einer Gemeinde des Landes Niederösterreich zum Gemeinderat wahlberechtigt sind oder bei Erreichung des Wahlalters wahlberechtigt wären)
§ 16 Abs 2 (Initiativrecht der Gemeindemitglieder; Verlangen, dass Aufgaben besorgt oder Maßnahmen getroffen werden; Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung betreffend Grüne Zonen in Mödling; Auswirkung auf die Abgabe nach KfAAG, abgaberechtliche Angelegenheit)