VVG: § 3 Abs 2 (Verwaltungsvollstreckung, Einwendungen gegen den Anspruch iSd § 35 EO, Anbringung bei der Stelle, von der der Exekutionstitel ausgegangen ist; Instanzenzug im Falle sukzessiver Kompetenz; übergeordnete Behörde, nicht ordentliches Gericht)