Krnt ProstG: § 4 Abs 4 (Bordellbewilligung; Antrag; erforderliche Beilagen; ua Beleg über Eigentum an Gebäude in dem Prostitution ausgeübt werden soll oder Eigentümerzustimmung; Hausordnung; kein subjektives Recht des Verfügungsberechtigten auf Versagung der Bordellbewilligung für den Fall, dass der Zustimmungsnachweis nicht erbracht wird)