GewO 1994: § 18 (Zugangsvoraussetzungen für Gewerbe; Verordnungsermächtigung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend)
§ 19 Abs 1 (individuelle Befähigung; Feststellung, wenn Befähigungsnachweis nicht erbracht werden kann; Voraussetzungen; kein gesonderter Antrag erforderlich; Verfahren zur Genehmigung der Bestellung eines Geschäftsführers; Prüfung anhand Befähigungsnachweis regelnder Vorschriften)