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VwGH 9. 4. 2013, 2011/04/0019 (Gewerberecht)

VwGHGewerberechtZfV 2013/1226ZfV 2013, 810 Heft 5 v. 6.11.2013

GewO 1994: § 367 Z 54 (Strafbestimmung; Verwaltungsübertretung; sich durch einen anderen eine Tätigkeit besorgen lassen oder einen anderen zu einer Tätigkeit veranlassen, trotz Kenntnis, dass der andere durch die Ausübung dieser Tätigkeit eine Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994 begeht; zwei Tatbestandsalternativen; Vorwurf der ersten Alternative; Tatzeitpunkt Auftragserteilung)

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