FPG: § 52 Abs 1 (Rückkehrentscheidung; Einreiseverbot; Scheinehe)
§ 61 (Interessenabwägung)
EMRK: Art 8 (Familienleben; dieses ist nicht auf durch Heirat rechtlich formalisierte Beziehungen beschränkt, sondern erfasst auch faktische Familienbindungen, bei welchen Partner außerhalb des Ehestandes zusammenleben)