FPG: § 61 Abs 2 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Zulässigkeit einer Rückkehrentscheidung; Interessenabwägung)
VwGH 16. 11. 2012, 2012/21/0065
Die belBeh ist im Beschwerdefall zum Ergebnis gekommen, dass die privaten und familiären Interessen des Bf das öffentliche Interesse an der Erlassung einer Rückkehrentscheidung überwogen hätten. Während nur die gerichtlichen Vorstrafen für das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit sprächen, könne der Bf bei einer Gesamtbetrachtung "sämtliche anderen Kriterien des § 61 Abs 2 FPG für sich ins Treffen führen".