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VwGH 19. 3. 2013, 2011/21/0246 (Fremdenpolizei)

VwGHFremdenpolizeiZfV 2013/1207ZfV 2013, 800 Heft 5 v. 6.11.2013

FPG: § 76 Abs 1 (Schubhaft)

§ 81 Abs 1 Z 2 (Formlose Aufhebung der Schubhaft durch Freilassung, wenn UVS feststellt, dass Voraussetzungen für Fortsetzung nicht vorliegen)

§ 83 Abs 4 (Sofern Anhaltung noch andauert, hat der UVS festzustellen, ob Voraussetzungen für Fortsetzung zum Zeitpunkt seiner Entscheidung noch vorliegen; Prüfung des UVS in jede Richtung; Entscheidung des UVS wirkt als neuer Titelbescheid; Zuständigkeit der Fremdenpolizeibehörde ist diesfalls ausgeschlossen)

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