FPG § 120 Abs 1 Z 2 (unberechtigter Aufenthalt im Inland; Bestrafung; Strafbemessung ohne ausreichender Berücksichtigung von Einkommensverhältnissen; Tatzeitraum und Aufhebung der Mindeststrafe)
VwGH 18. 4. 2013, 2011/21/0174
In Bezug auf die von der belBeh vorgenommene Strafbemessung erweist sich der angefB als rechtswidrig, weil sie ohne ausreichende Bedachtnahme auf die (zum Teil unterschiedlichen) Einkommensverhältnisse der Bf und auf den relativ kurzen Tatzeitraum von knapp 6 Wochen vorgenommen und die von der BH noch verhängte (damalige) Mindeststrafe von € 1.000 trotz der mittlerweile erfolgten Aufhebung der entsprechenden Wortfolge in § 120 Abs 1 FPG mit VfGH 9. 3. 2011, G 53/10, Slg 19.351), ohne Weiteres bestätigt wurde (dazu VwGH 2. 10. 2012, 2011/21/0259 = ZfVB 2013/351; zu einem ähnlichen Fall VwGH 2. 10. 2012, 2011/21/0227 = ZfVB 2013/345). Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit.