FPG: § 76 Abs 1 (Schubhaft; § 76 Abs 1 ist auf Asylwerber nicht anzuwenden; auch Fremde, die Antrag auf internationalen Schutz [bloß] gestellt haben, sind von § 76 Abs 1 ausgeschlossen)
FPG: § 76 Abs 1 (Schubhaft; § 76 Abs 1 ist auf Asylwerber nicht anzuwenden; auch Fremde, die Antrag auf internationalen Schutz [bloß] gestellt haben, sind von § 76 Abs 1 ausgeschlossen)