FPG: § 74 Abs 1 Z 1 (Festnahmeauftrag; fehlendes Vorliegen der Voraussetzungen für die Erlassung einer Ausweisung oder eines Aufenthaltsverbotes; fehlende Androhung des Zwangsmittels in der Ladung)
VwGH 28. 2. 2013, 2011/21/0118
Für den gegenständlichen Festnahmeauftrag fehlt es schon an dem Eingangserfordernis, "dass die Voraussetzungen für die Erlassung einer Ausweisung oder eines Aufenthaltsverbotes vorliegen", was die ErläutRV dahin gehend präzisieren, dass ein entsprechendes aufenthaltsbeendendes Verfahren eingeleitet sein muss. In Bezug auf den Bf war ein derartiges Verfahren nämlich nicht anhängig, was sich daraus erklärt, dass gegen ihn ohnehin erst rezent eine asylrechtliche Ausweisung (mit Erkenntnis des AsylGH vom 16. 6. 2010) erlassen worden war.