FPG: § 50 Abs 3 (Verbot der Abschiebung, Zurückschiebung und Zurückweisung; entgegenstehende Empfehlung einer vorläufigen Maßnahme durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte)
§ 76 Abs 2a Z 1 (Schubhaft; Asylwerber; Erlassung einer mit einer zurückweisenden Entscheidung gemäß § 5 AsylG 2005 verbundenen durchsetzbaren Ausweisung)