Krnt GrVG, LGBl 2006/43 idF 2010/8: § 2 Abs 1 (Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde; Zielgruppen; Begriff "unterstützungswürdig"; Ausschluss nur bei besonders schwerem Fehlverhalten; Verletzung der Ausreiseverpflichtung allein nicht ausreichend)