Tir Feuerpolizeiordnung 1998 (TFPO): § 9 (Reinigungspflichtige Anlagen; Feuerstätten, Rauch- und Abgasleitungen)
§ 19 Abs 1 (behördliche Aufträge und Anordnungen; Mängel, Auftrag zur Behebung; konsensgemäße Herstellung nach der Bauordnung hindert nicht Möglichkeit der Erteilung des feuerpolizeilichen Auftrags)