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VwGH 25. 1. 2013, 2012/09/0116 (Verwaltungsstrafrecht)

VwGHVerwaltungsstrafrechtZfV 2013/1041ZfV 2013, 678 Heft 4 v. 29.8.2013

VStG: § 27 Abs 1 (örtliche Zuständigkeit, nach Tatort; Sitz der Unternehmensleitung)

§ 27 Abs 2 (ebenso, bei ungewissem Tatort nach Zuvorkommen; Verneinung einer Ungewissheit durch Vorhandensein einer Zweigniederlassung)

AuslBG: § 28 (Strafbestimmung)

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