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VwGH 14. 2. 2013, 2012/08/0254 (Verwaltungsstrafrecht)

VwGHVerwaltungsstrafrechtZfV 2013/1040ZfV 2013, 678 Heft 4 v. 29.8.2013

VStG: § 51f Abs 2 (Durchführung der Verhandlung auch in Abwesenheit der Partei; Erfordernis der ordnungsgemäßen Ladung; nicht vorliegend)

AVG: § 19 Abs 3 (entschuldigtes Fernbleiben von der Verhandlung; kein unbedingtes Erfordernis des Nachweises der Verhinderung vor dem Verhandlungstermin; vom Rechtsvertreter in der Verhandlung angekündigte und später vorgelegte Krankenstandsbestätigung)

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