ASVG: § 42 Abs 3 (Schätzung der für die Beurteilung eines Versicherungsverhältnisses maßgeblichen Umstände durch den Versicherungsträger; Nachvollziehbarkeit der Schätzung; Fremdvergleich mit anderen Betrieben)
§ 417a (Zurückverweisung bei in wesentlichen Punkten unvollständiger Begründung)