FPG: § 60 Abs 1 idF BGBl I 2006/99 (Aufenthaltsverbot und Rückkehrverbot; Voraussetzungen für das Aufenthaltsverbot; Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit; Gefährdungsprognose; Suchtgifthandel; große Menge weitergegebenen Suchtgifts; Rückfall trotz einschlägiger Verurteilung; langer Deliktszeitraum; teilweise gewerbsmäßige Tatbegehung)
§ 60 Abs 2 Z 1 idF BGBl I 2006/99 (bestimmte Tatsache, bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen)