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VwGH 23. 8. 2012, 2011/05/0090 (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2013/853ZfV 2013, 590 Heft 4 v. 29.8.2013

Nö BauO: § 62 Abs 1 (Sicherstellung der Trinkwasserversorgung für jedes Gebäude)

§ 62 Abs 2 (auf Liegenschaft anfallende Schmutzwässer; Ableitung in den öffentlichen Kanal)

§ 62 Abs 4 idF LGBl 8200-12 (Ausnahmetatbestand; Anknüpfung an die kommunale Kanalisationsanlage, deren Errichtungszeitpunkt und Wirtschaftlichkeit; keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Neuregelung)

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