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VwGH 23. 8. 2012, 2011/05/0109 (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2013/854ZfV 2013, 591 Heft 4 v. 29.8.2013

Wr BauO: § 99 Abs 1 (Bauwerke, Abwässer und Niederschlagswässer; Vorsorge für die Sammlung und Beseitigung; Stützmauer nicht erfasst)

AVG: § 42 (übergangene Partei; kein Anspruch auf Durchführung einer neuerlichen mündlichen Verhandlung)

VwGH 23. 8. 2012, 2011/05/0109

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