Stmk BauG: § 13 Abs 12 (Abstände; Verwendungszweck des Baus lässt das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung oder Gesundheitsgefährdung der Nachbarschaft erwarten; Vorschreibung größerer Abstände; Schweinestall, Geruchsimmission; Prüfung der Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke; Freiland)