B-VG: Art 140 Abs 1 (Gesetzesprüfung, Antrag eines UVS; offenkundig mangelnde Präjudizialität)
VfGG: § 62 Abs 1 erster Satz (Gesetzesprüfung; Aufhebungsantrag, genaue und eindeutige Bezeichnung der angefochtenen Gesetzesstelle)
§ 62 Abs 1 zweiter Satz (Gesetzesprüfung; Bedenken, schlüssige und präzise Darlegung im einzelnen; Mangel nicht verbesserbar, sofortige Zurückweisung)