B-VG: Art 140 Abs 1 letzter Satz (Gesetzesprüfung; Individualantrag; keine Legitimation; mangelnde Darlegung unmittelbarer Betroffenheit)
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StPO: § 123 Abs 4 (Blutabnahme oder ein vergleichbar geringfügiger Eingriff; Durchführung ohne Bewilligung; Voraussetzungen; Verdacht einer Straftat nach § 178 StGB oder einer Straftat gegen Leib und Leben durch Ausübung einer gefährlichen Tätigkeit in alkoholisiertem oder sonst durch ein berauschendes Mittel beeinträchtigtem Zustand)