WRG 1959: § 111 Abs 4 unter bestimmten Voraussetzungen ist mit der Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung die erforderliche Dienstbarkeit iSd § 63 lit b als eingeräumt anzusehen; Voraussetzungen; ua keine Einwendungen vom Grundeigentümer; die als eingeräumt anzusehenden Dienstbarkeiten müssen eindeutig bestimmt sein; hier: eigener Konkretisierungsbescheid nötig