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VwGH 25. 10. 2012, 2009/07/0125 (Wasserrecht)

VwGHWasserrechtZfV 2013/741ZfV 2013, 503 Heft 3 v. 9.7.2013

WRG 1959: § 50 Abs 1 (Instandhaltungspflicht der Wasserberechtigten für ihre Wasserbenutzungsanlage, sofern keine rechtsgültigen Verpflichtungen anderer bestehen; Vorschrift des § 33 Nö BauO 1996 ist keine derartige "rechtsgültige Verpflichtung anderer")

Nö BauO 1996: § 33 Abs 1 (Eigentümer eines Bauwerks hat dafür zu sorgen, dass dieses in einem der Bewilligung oder der Anzeige entsprechenden Zustand ausgeführt und erhalten wird)

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