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VwGH 18. 12. 2012, 2009/11/0249 (Waffenrecht)

VwGHWaffenrechtZfV 2013/740ZfV 2013, 503 Heft 3 v. 9.7.2013

WaffG idF BGBl I 2008/4: § 18 Abs 1 (Verbot des Erwerbes, Besitzes oder des Führens von Kriegsmaterial)

§ 18 Abs 2 (Ausnahmebewilligung; Glaubhaftmachung eines wirtschaftlichen Interesses; hier: demilitarisierter Radpanzer als Forschungsobjekt für die Entwicklung neuer Antriebstechniken)

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