BundesvergabeG 2006: § 3 Abs 2 (Auftraggeber im Oberschwellenbereich einer Einrichtung, die kein Auftraggeber im Sinne des Abs 1 ist; Bauaufträge über Tiefbauarbeiten im Sinne des Anhanges I oder Bauaufträge im Sinne des Anhanges II oder in Verbindung mit solchen Bauaufträgen vergebene Dienstleistungsaufträge; Subventionierung zu mehr als fünfzig Prozent; Anwendbarkeit bestimmter Teile des Gesetzes; Zuständigkeit des Bundesvergabeamtes zu Nachprüfungsverfahren; Beurteilung nicht alleine nach den formellen Gesichtspunkt der Unterfertigung, sondern vielmehr bereits nach dem akkordierten wesentlichen Inhalt der in Aussicht genommenen Verträge)