Wr VergaberechtsschutzG 2007: § 33 Abs 1 Z 1 (Feststellungsverfahren; Feststellungsantrag, weil Zuschlag wegen eines Verstoßes gegen das Bundesvergabegesetz 2006, die hierzu ergangenen Verordnungen oder unmittelbar anwendbarem Gemeinschaftsrecht nicht gemäß den Angaben in der Ausschreibung, dem Angebot mit dem niedrigsten Preis oder dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebot erteilt wurde)