Krnt SchulG: § 59 Abs 3 (Sprengelangehörigkeit; Vereinbarung der Schulerhalter über Schulerhaltungsbeiträge)
§ 59 Abs 3 lit b (ebenso; Leistung von Schulerhaltungsbeiträgen an den gesetzlichen Schulerhalter, wenn Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf