GewO: § 74 Abs 2 Z 1 und 2 (Betriebsanlagen, Interessenschutz, Beurteilungsmaßstab der Auswirkungen auf gesundes, normal empfindendes Kind und gesunden, normal empfindenden Erwachsenen, Anwendung bei Gefährdungstatbestand, keine, Anwendung nur für Belästigungstatbestand)
§ 77 Abs 1 (Betriebsanlage; Genehmigung; Genehmigungsverfahren; Verletzung von Schutzinteressen; Beurteilung durch Sachverständigen; widersprüchliche Ergebnisse der Gutachten)