GewO 1994: § 87 Abs 1 Z 3 (Gewerbeberechtigung, Entziehung; mangelnde Zuverlässigkeit infolge schwerwiegender Verstöße gegen iZm betreffenden Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften und Schutzinteressen; sechs Bestrafungen wegen konsensloser Änderung der Betriebsanlage; Berücksichtigung auch nicht rechtskräftiger Bestrafung)
VwGH 8. 11. 2012, 2009/04/0025