FPG idF BGBl I 2009/135: § 54 Abs 1 Z 2 (Ausweisung)
NAG: § 11 Abs 2 Z 1 (Aufenthaltstitel; Nichterreichung des Aufenthaltszweckes in Gestalt einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung widerstreitet dem öffentlichen Interesse an der Verlängerung des Aufenthaltstitels; hier: Zulassung zum Studium liegt vor, daher kann nicht mit einem Verfehlen des Zwecks des Schulbesuchs argumentiert werden)