ASchG: § 130 Abs 2 (Strafbestimmung; Nichteinhaltung von Bescheidauflagen; Straferkenntnis, wesentliche Tatbestandselemente; wörtliche Anführung der nicht erfüllten Auflage des Genehmigungsbescheides)
VStG: § 32 Abs 2 (Verfolgungshandlung; Arbeitnehmerschutzbestimmung; wörtliche Anführung der nicht erfüllten Auflage des Genehmigungsbescheides kein wesentliches Tatbestandselement)