MRK: Art 8 Abs 1 (Schutz des Privat- und Familienlebens, Eingriff)
Art 8 Abs 2 (ebenso, Interessenabwägung, vierjähriger Aufenthalt, Betreuung des Kindes, Berücksichtigung der Kinderrechte, Überwiegen der persönlichen Interessen des Kindes)
MRK: Art 8 Abs 1 (Schutz des Privat- und Familienlebens, Eingriff)
Art 8 Abs 2 (ebenso, Interessenabwägung, vierjähriger Aufenthalt, Betreuung des Kindes, Berücksichtigung der Kinderrechte, Überwiegen der persönlichen Interessen des Kindes)