AsylG 2005: § 5 Abs 1 (Zuständigkeit eines anderen Staates, Zurückweisung eines Antrages auf internationalen Schutz wegen Unzuständigkeit aufgrund der Dublin II-VO; Polen)
§ 5 Abs 3 (ebenso, Verfolgungsschutz im Dublin-Staat, widerlegliche Vermutung, besondere in der Person des Asylwerbers gelegene für eine reale Gefahr sprechende Gründe, Glaubhaftmachung)