B-VG: Art 137 (Klage gegen Gebietskörperschaft, vermögensrechtlicher Anspruch gegen den Bund, kein Bescheid, keine Zuständigkeit eines Gerichts; Klage einer Stadt auf Ersatz der Kosten für das Aufsuchen und Entschärfen von Fliegerbomben aus dem 2. Weltkrieg; Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte)