AVG: § 49 Abs 4 (Aussageverweigerung eines Zeugen; Glaubhaftmachung der Gründe der Weigerung)
§ 49 Abs 5 (Verweigerung der Zeugenaussage ohne Angabe von Gründen; Ordnungsstrafe; Voraussetzung einer Belehrung über sämtliche Verweigerungsgründe)
AVG: § 49 Abs 4 (Aussageverweigerung eines Zeugen; Glaubhaftmachung der Gründe der Weigerung)
§ 49 Abs 5 (Verweigerung der Zeugenaussage ohne Angabe von Gründen; Ordnungsstrafe; Voraussetzung einer Belehrung über sämtliche Verweigerungsgründe)