FPG: § 65 (Antrag auf Aufhebung eines Rückkehrverbots)
§ 66 (Schutz des Privat- oder Familienlebens; Interessenabwägung; Überwiegen der öffentlichen Interessen; Ehe und gemeinsames Kind mit österreichischer Staatsbürgerin; Eingehen der familiären Bindung zu einem Zeitpunkt, zu dem der Fremde nicht mit dauerndem Verbleib in Österreich rechnen durfte)