FPG: § 60 Abs 2 Z 1 (Aufenthaltsverbot; Gefährdungsannahme; strafgerichtliche Verurteilung)
§ 66 Abs 2 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessenabwägung; langer Aufenthalt in Österreich; wiederholte Suchtmitteldelinquenz; Überwiegen des öffentlichen Interesses)