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VwGH 6. 10. 2011, 2011/06/0110 (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2012/1043ZfV 2012, 681 Heft 4 v. 21.9.2012

Stmk BauG: § 13 Abs 1 (Abstände von Gebäuden zueinander; Gebäudeabstand; wenn nicht unmittelbar aneinander gebaut mindestens Summe der Geschoße plus vier; Gebäude an der Grundgrenze, das im hinteren Bereich des Grundstücks zurückspringt; keine Notwendigkeit zur Einhaltung des Gebäudeabstandes)

§ 13 Abs 2 (nicht unmittelbar an Nachbargrenze errichtete Gebäudefront, Grenzabstand)

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