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VwGH 14. 12. 2010, 2007/11/0054 (Militärwesen)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1038ZfV 2011, 674 Heft 4 v. 19.9.2011

WaffenG 1996: § 18 Abs 1 (Verbot des Erwerbes, Besitzes und Führens von Kriegsmaterial)

§ 18 Abs 2 (Ausnahmebewilligung; Voraussetzungen; auch das Sammeln historischer Waffen ist relevantes Interesse für eine Ausnahmebewilligung; § 18 Abs 2 sieht keine absolute Grenze, also keine Maximalzahl von Kriegsmaterial darstellenden Waffen vor)

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