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VwGH 31. 1. 2011, 2007/11/0091 (Militärwesen)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1039ZfV 2011, 675 Heft 4 v. 19.9.2011

WaffenG 1996 idF BGBl I 2004/136: § 18 Abs 1 (Erwerb, Besitz und Führen von Kriegsmaterial ist verboten)

§ 18 Abs 2 (Ausnahmebewilligung)

§ 42 Abs 4 (Finden von Waffen oder Kriegsmaterial; Meldepflicht dessen, der wahrnimmt, dass sich Kriegsmaterial offenbar in niemandes Obhut befindet; unverzügliche Sicherstellung durch Behörde; Voraussetzungen; § 42 ist hinsichtlich Kriegsmaterial, das sich in niemandes Obhut befindet, lex specialis gegenüber § 18 Abs 2 WaffG)

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