FPG: § 53 Abs 1 (Ausweisung Fremder ohne Aufenthaltstitel)
§ 66 Abs 1 (Eingriff in das Privat- und Familienleben durch Ausweisung nur zulässig, wenn dies zur Erreichung der in Art 8 EMRK genannten Ziele dringend geboten ist)
VwGH 21. 12. 2010, 2010/21/0210