NAG: § 2 Abs 1 Z 9 (Ehepartner unter 21 Jahren; keine verfassungsrechtlichen Bedenken)
VwGH 17. 12. 2010, 2010/18/0433
Soweit die Beschwerde § 2 Abs 1 Z 9 NAG als verfassungswidrig bezeichnet, weil Ehepartner unter 21 Jahren gegenüber jenen über 21 Jahren ohne sachliche Rechtfertigung diskriminiert würden, ist sie auf Art 133 Z 1 B-VG hinzuweisen, wonach von der Zuständigkeit des VwGH Angelegenheiten ausgeschlossen sind, die in die Zuständigkeit des VfGH gehören. Im Übrigen teilt der VwGH die Bedenken der Bf nicht (VwGH 6. 7. 2010, 2010/22/0087).